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LG Dortmund, 25.01.2023 - 8 O 7/20 (Kart) |
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- EuG, 11.02.2022 - T-459/21
- LG Dortmund, 08.06.2022 - 8 O 7/20
- EuGH, 06.07.2022 - C-253/22
- LG Dortmund, 25.01.2023 - 8 O 7/20 (Kart)
- LG Dortmund, 13.03.2023 - 8 O 7/20
- EuGH - C-253/23 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10
ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz …
Auszug aus LG Dortmund, 25.01.2023 - 8 O 7/20
Zum einen dient nach der Rechtsprechung des Kartellsenats des BGH die Streitverkündung als Werkzeug zur Verhinderung einer Mehrfachinanspruchnahme des Kartellanten durch Geschädigte mehrerer Marktstufen (vgl. grundlegend BGH KZR 75/10, ORWI = BGHZ 190, 145); insoweit ist sie trotz der Vorgabe aus Art. 15 der Kartellschadensersatzrichtlinie (Richtlinie 2014/104/EU) und trotz aller Unzulänglichkeit (zum Ganzen Klumpe, NZKart 2019, 405, 406 m.w.N.) das einzige gesetzlich zur Verfügung stehende Instrument. - BGH, 08.02.2011 - VI ZB 31/09
Prüfungszeitpunkt für die Zulässigkeit einer Streitverkündung gegenüber dem …
Auszug aus LG Dortmund, 25.01.2023 - 8 O 7/20
Ganz grundsätzlich gilt, dass im Prozess der Hauptparteien nicht über die Zulässigkeit der Streitverkündungen entschieden wird, weil diese erst im späteren Prozess Bedeutung erlangen (ständige Rspr., vgl. BGH 8.2.2011 - VI ZB 31/09, NJW 2011, 1078 Rn. 7 m.w.N.); daher muss die Ablehnung der Zustellung auf krasse Ausnahmefälle, wie etwa in Fällen des Rechtsmissbrauchs, beschränkt bleiben.